Cannabis

Cannabis auf Rezept in Worms

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – kurz “Cannabisgesetz” – am 10. März 2017 dürfen Ärzte jeder Fachrichtung, mit Ausnahme von Zahnärzten, Medizinalcannabis verordnen.

Unsere Apotheke versorgt Patienten bereits seit dem ersten Tag mit medizinischen Cannabis in Form von Extrakten, Dronabinol-Tropfen und Cannabisblüten. Dadurch konnten wir uns eine große Kompetenz im Bereich der Versorgung mit Medizinalcannabis aufbauen.

 

Die Serviceleistungen der Carmeliter Apotheke:

  • Individuelle Herstellung von Cannabis-Extrakten, Dronabinol-Tropfen sowie Cannabisblüten
  • Kompetente Beratung durch Fachpersonal
  • Kostenlose Lieferung im Raum Worms
  • Bei Fragen zum Einlösen Ihres Rezeptes in der Carmeliter Apotheke, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Hierfür können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte beachten Sie:

  • BTM Rezepte sind nach Austellungsdatum nur 7 Tage gültig und dürfen danach nicht mehr beliefert werden!
  • Für Kassenrezepte gilt, pro Rezept darf nur eine Sorte verordnet werden!
  • Als Kassenpatient sollte man immer die Genehmigung der Krankenkasse bei sich führen.
  • Als Privatpatient sollte man sein Rezept immer bei sich führen, um sich auszuweisen.

 

Cannabis auf Rezept – FAQ

Zur Behandlung unterschiedlicher Indikationen kommen neben Cannabisblüten und Extrakten auch Rezepturen mit den Reinsubstanzen THC (Dronabinol) und CBD zum Einsatz.

Cannabinoid-haltige Arzneimittel mit einem höheren THC-Anteil oder reine THC-Zubereitungen (ölige/ethanolische Dronabinol-Lösungen, Dronabinol-Kapseln) eignen sich insbesondere zur Behandlung von unterschiedlichen Schmerzarten (z.B. Migräne, Rheuma, Nervenschmerzen), bei Bewegungsstörungen (z.B. Tourette, Tremor), Schlafstörungen, Spastiken und ADHS. Desweiteren zeigen THC-dominante Arzneiformen gute Wirkungen bei Übelkeit und Erbrechen, sowie zur Gewichtsstabilisierung.

Neuropathische Schmerzen, aber auch Spastiken werden häufig mit Cannabisbasierten Arzneimittel behandelt, die ein ausgewogenes Profil an THC und CBD aufweisen.

Für die Indikationen Epilepsie, Angsterkrankungen, Psychosen und Depressionen gibt es gute Wirksamkeitsnachweise für den Einsatz von Arzneimitteln mit einem hohen Cannabidiol-Gehalt.

Außerdem wirkt CBD antientzündlich und kann in Form von dermatologischen Rezepturen topisch angewendet werden.

Eine Cannabinoid-Therapie kann sinnvoll sein, wenn schwerwiegende chronische Beschwerden physischer oder psychischer Natur bestehen, die bisher nicht abschließend erfolgreich behandelt werden konnten, oder deren Behandlung mit den bisherigen Mitteln für den Patienten z.B. aufgrund von Nebenwirkungen nicht tolerierbar war.

Die Cannabis-Therapie kann somit als Alternative oder auch als Ergänzung zur bestehenden Medikation angewandt werden.

Von einem Einsatz THC-haltigen Arzneimitteln während der Schwangerschaft und Stillzeit ist dringend abzuraten.

Außerdem wird eine Anwendung bei Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie und anderen psychischen Erkrankungen nicht empfohlen.

Ebenso kann THC dosisabhängig zu einer Erhöhung bzw. Erniedrigung der Herzfrequenz führen. Darauf müssen Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen hingewiesen werden.

CBD ist – anders als THC – bei Schwangerschaft und Stillzeit nicht kontraindiziert, allerdings sollte vor Therapiebeginn der Therapie-Nutzen gegenüber dem Risiko abgewogen werden. Da CBD die Leberwerte vorübergehend erhöhen kann (s. Nebenwirkungen), sollten Patienten mit Vorerkrankungen engmaschig kontrolliert werden – insbesondere in der Phase der Dosistitration zur Ermittlung der wirksamen Dosis.

Tetrahydrocannabinol (THC) entfaltet seine Wirkung hauptsächlich über die Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems. Anders als Cannabidiol (CBD) kann THC auf die Psyche (psychotrop wirksam) einwirken, womit auch der berauschende Effekt zu begründen ist. Dieser wird durch Interaktion mit dem CB1-Rezeptor induziert.

CBD ist nicht psychotrop wirksam. Außerdem wird die pharmakologische Wirkung von CBD primär unabhängig vom Endocannabinoid-System über Wechselwirkungen mit einer Vielzahl anderer Rezeptoren, sowie von Neurotransmittern, Transportersystemen und (Ionen)Kanälen vermittelt. Dosisabhängig können auch Nebenwirkungen von THC durch CBD abgeschwächt werden.

Cannabisbasierte Arzneimittel können auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Daher sollten das Führen von Fahrzeugen, die Bedienung von Maschinen oder sonstige gefahrvolle Tätigkeiten während der ersten Tage nach Therapiebeginn und bei Dosiserhöhungen unterbleiben. Dies gilt insbesondere bei THC-dominaten oder reinen THC-Produkten. Auch bei eingestellten Patienten ist die Entscheidung, am Straßenverkehr teilzunehmen, immer individuell und situationsbedingt zu treffen!

Als Patient sollte man immer eine Rezeptkopie mit sich führen, um sich entsprechend auszuweisen.

Die Nebenwirkungen, die unter einer Therapie mit THC- und/oder CBD-haltigen Arzneimitteln auftreten können, sind dosisabhängig. THC kann in geringen Dosierungen zu Schwindel und Müdigkeit führen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert mit der Therapie abends zu beginnen, um die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten solcher Nebenwirkungen zu minimieren. Bei Überdosierungen können unter THC-Einfluss Aufmerksamkeitsstörungen, Desorientiertheit, Gangunsicherheit oder paranoide Reaktionen auftreten.

CBD ist, anders als THC, auch in hohen Dosen sehr gut verträglich. Sogar Dosierungen bis 50mg pro Kilogramm Körpergewicht werden gut toleriert. Allerdings kann CBD in therapeutischen Dosierungen (10 – 20mg pro Kilogramm Körpergewicht) zu einer Erhöhung der Leberwerte führen. Diese ist in der Regel vorübergehend und normalisiert sich meistens von ganz alleine. Allerdings sollten Patienten mit Vorerkrankungen der Leber nur nach ärztlicher Rücksprache auf CBD eingestellt werden, sofern hohe therapeutische Dosen notwendig sind.

THC und CBD werden, wie ca. 70% aller Arzneimittel, über die Leber verstoffwechselt und ausscheidungsfähig gemacht. Der Prozess der Verstoffwechslung der Cannabinoide spielt bei der oralen Einnahme cannabisbasierter Arzneimittel, z.B. in Form von Vollspektrum-Extrakten oder als ölige Dronabinol/Cannabidiol-Lösung, in Bezug auf mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln eine größere Rolle als bei inhalativer Anwendung von Cannabinoiden.

So können bestimmte Arzneimittel die pharmakologischen Wirkungen von THC und CBD entweder verstärken oder abschwächen. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor Therapiebeginn abzuklären, ob und welche Arzneimittel eingenommen werden.